Maut - Polen

Richtwerte in Polnischen Zloty (€ 1,00 = 4,27 PLN; 1 PLN = € 0,23; Stand 17.03.2026)

 

       
       
       
       
       
       

Autobahn

Abschnitt

Kat.IA

Kat I

Kat. II

Kat. III

Kat. IV

Kat. V

A1

Gdansk – Torun/Nowa Wies

--,--

29,90 71,00 71,00 71,00 298,90

A2

Konin -  Swiecko

78,00 138,00 247,00 355,00 520,00 1.240,00

A4

Katowice – Krakow

16,00 34,00 60,00 60,00 104,00 104,00

 

 

Kategorie IA – Mopeds, Motorräder ,

 

Kategorie I Fahrzeuge mit 2 Achsen ohne Zwillingsreifen

 

Kategorie II – Fahrzeuge der Kategorie I mit Anhänger, , Fahrzeuge mit 2 Achsen und  Zwillingsreifen auf zumindest 1 Achse

 

Kategorie III – Fahrzeuge mit 3 Achsen und   Zwillingsreifen auf mindestens 1 Achse

 

Kategorie IV – Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen und   Zwillingsreifen auf mindestens 1 Achse

 

Kategorie V – Alle Fahrzeuge, die nicht in die anderen Kategorien passen

 

 

 

Die jeweilige Mautgebühr wird direkt an den Stationen bezahlt (mit Zloty, Euro-Scheinen, Bank- oder Kreditkarte und teilweise Bankkarten). Je nach Strecke zahlt man entweder im Vorhinein oder nach zurückgelegten Abschnitten.

Auf der A1 kann man mit Amber GO (https://a1.com.pl/ambergo) und auf der A4 mit A4GO (https://www.a4go.pl) elektronisch bezahlen. Auf der  A2 und A4 kann ebenfalls mit “Videotolling”  https://www.autostrada-a2.pl/en/news/electronic-toll-collection-system-on-the-a2-motorway-managed-by-autostrada-wielkopolska/ bzw.   https://www.autostrada-a4.com.pl/en/tolls/videotolling) bezahlt werden 

Für alle Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne über 3.500 Kilogramm hzGg ist auf öffentlich finanzierten Straßen (diese sind alle Straßen ausgenommen die oben angeführten Streckenabschnitte der A1, A2 und A4) ist die Bezahlung einer Straßengebühr, die kilometerbezogen ist und deren Höhe sich nach der Straßenkategorie, der Fahrzeugklasse und der Euroabgasklasse des Fahrzeuge richtet, vorgeschrieben. Für die die Bezahlung gibt es das e-toll System. Alle Infos auf https://etoll.gov.pl/de/ 

Genauere Informationen erhalten Sie  auf https://a1.com.pl/kalkulator-oplat-i-planowanie-podrozy und https://www.autostrada-a2.pl  sowie https://www.autostrada-a4.com.pl/pl 

 

 Umweltzonen und Fahrverbote

 

Krakau - Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone) 

 

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Krakau eine „Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone). Sie umfasst rund 60 Prozent des Stadtgebiets, in etwa den Bereich innerhalb der vierten Ringstraße. Nicht betroffen sind die durch das Stadtgebiet verlaufenden Abschnitte der Autobahnen und Schnellstraßen. 

Fahrzeuge, welche die Anforderungen erfüllen, und in Polen zugelassen sind, werden automatisch im System erfasst. 

Für Pkw bis 3,5 t gelten folgende Zufahrtsregeln: Benzin- und LPG-Fahrzeuge müssen mindestens Euroabgasnorm Euro 4 erfüllen oder Baujahr 2005 oder neuer sein. Dieselfahrzeuge müssen mindestens die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen oder Baujahr 2014 oder neuer sein. Für größere Diesel-Lkw gelten strengere Anforderungen, diese müssen mindestens  die Euroabgasklasse Euro VI erfüllen oder Baujahr 2012 oder neuer sein. 

Ausländische Fahrzeuge müssen vor der ersten Einfahrt registriert werden, auch wenn sie die Emissionsvorgaben erfüllen. Dabei sind unter anderem eine Kopie des Zulassungsscheins sowie Angaben zu Marke, Modell, Baujahr und Emissionsstandard erforderlich. Die Kontrolle erfolgt vor allem automatisch über Kameras mit Kennzeichenerkennung und Abgleich mit der LEZ-Datenbank. 

Für Nicht-Einwohner Krakaus mit Fahrzeugen, die die Vorgaben nicht erfüllen und keine Ausnahme haben, gilt von 2026 bis 2028 eine gebührenpflichtige Übergangsregelung. Danach, also ab 1. Jänner 2029, ist eine Einfahrt für diese Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Stadt nennt dafür unter anderem stundenweise Einfahrtsgebühren sowie Monatsgebühren von 100,00 PLN im Jahr 2026, 250,00  PLN im Jahr 2027 und 500,00 PLN im Jahr 2028. 

Ausnahmen gelten unter anderem für Motorräder, historische Fahrzeuge, bestimmte Sonderfahrzeuge sowie in einigen Fällen für Menschen mit Behinderung. 

 

Genauere Informationen erhalten Sie unter https://krakow.pl/krakau_weltoffene_stadt/aktuelles/307554,361,komunikat,umweltzone___registrierungspflicht_f%C3%BCr_fahrzeuge_mit_ausl%C3%A4ndischen_kennzeichen.html 

 

Warschau  - Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone)

 

Seit 1. Juli 2024 gilt in Warschau eine „Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone). Sie umfasst den Großteil des Stadtbezirks Śródmieście sowie Teile angrenzender Bezirke und wird stufenweise erweitert. Die Umweltzone ist ausgeschildert und wird durch städtische Organe und unter anderem Kameras überwacht. Für in Polen registierte Fahrzeuge erfolgt die Kontrolle über das zentrale Zulassungsregister. Wie ausländische Fahrzeuge kontrolliert werden, steht noch nicht fest. 

Seit 1. Jänner 2026 gilt bereits die zweite Umsetzungsstufe. Danach sollen die Emissionsanforderungen planmäßig alle zwei Jahre weiter angehoben. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Benzin- oder LPG-Motor, die älter als 26 Jahre sind oder nicht mindestens die Euro-Abgasklasse Euro 3 erfüllen. Für Fahrzeuge mit Diesel-Motor gilt das Fahrverbot, wenn sie älter als 17 Jahre sind oder nicht die Euro-Abgasnorm Euro 5 erfüllen. 

 

Genauere Informationen erhalten Sie unter https://warszawa19115.pl/-/warsaw-low-emission-zone-lez-