Niederlande: Neue Lkw-Maut ab 1. Juli 2026 – Was Wohnmobil-Reisende wissen müssen

Zum 1. Juli führen die Niederlande eine neue streckenabhängige Lkw-Maut ein. Die sogenannte „Vrachtwagenheffing“ wird pro gefahrenem Kilometer berechnet und richtet sich nach Fahrzeuggewicht und Emissionsklasse.

Neue Maut betrifft ausschließlich Lkw

Die Maut gilt für in- und ausländische Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 (Lastkraftwagen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.

Für Wohnmobil-Reisende ist wichtig:
Wohnmobile – auch solche mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen – sind von der neuen Lkw-Maut nicht betroffen.

Die Regelung gilt ausschließlich für gewerblich genutzte Lkw.

Mit Einführung der streckenabhängigen Maut wird gleichzeitig die bisherige Eurovignette für Lkw abgeschafft.

Wo gilt die neue Lkw-Maut?

Die Vrachtwagenheffing gilt auf nahezu allen niederländischen Autobahnen sowie auf bestimmten regionalen Hauptverkehrsstraßen.

Die Abrechnung erfolgt kilometerabhängig. Die Erfassung der gefahrenen Strecke erfolgt über eine verpflichtende On-Board-Unit (OBU), die im Fahrzeug installiert wird.

Wohnmobile benötigen keine OBU.

Registrierungspflicht für Wohnmobile geplant

Nach Angaben der niederländischen Zulassungsbehörde RDW ist vorgesehen, dass ausländische Wohnmobile künftig registriert werden müssen, um ihre Mautbefreiung nachzuweisen.

Diese Registrierungsmöglichkeit ist derzeit jedoch noch nicht verfügbar. Bis zur Einführung bleibt die Nutzung niederländischer Straßen für Wohnmobile weiterhin mautfrei.

Gibt es eine Pkw- oder Wohnmobil-Maut?

In den Niederlanden besteht keine allgemeine Pkw-Maut. Auch Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind nicht mautpflichtig.

Ausnahmen:

  • A24 (Blankenburgverbindung) westlich von Rotterdam
    Auf diesem Abschnitt wird eine Maut für alle Fahrzeugkategorien erhoben.

  • Einzelne Tunnel, z. B. der Kiltunnel, sind ebenfalls gebührenpflichtig.

Zusammenfassung für Wohnmobil-Reisende

  • ✔ Keine Lkw-Maut für Wohnmobile – auch nicht über 3,5 t

  • ✔ Keine OBU erforderlich

  • ✔ Keine generelle Pkw-Maut in den Niederlanden

  • ✔ Mautpflicht nur auf der A24 sowie bei einzelnen Tunneln

  • ⚠ Registrierungspflicht für ausländische Wohnmobile geplant, aber noch nicht umgesetzt 

  • Für Pkw gilt in den Niederlanden:

  • Keine allgemeine Autobahnmaut

  • Keine kilometerabhängige Maut

  • ✔ Mautpflicht nur auf einzelnen Streckenabschnitten

  • A24 (Blankenburgverbindung) westlich von Rotterdam

  • Kiltunnel

  • ggf. einzelne weitere Sonderbauwerke

  • Fazit:
    Für Pkw gibt es in den Niederlanden weiterhin keine flächendeckende Maut.