Maut - Italien

Richtwerte - Tarif in EURO

Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig. Mautfrei sind unter anderem die A2 zwischen Fisciano/Salerno und Reggio Calabria, die A18 DIR als Abzweigung nach Catania, die A19 zwischen Palermo und Catania sowie die A29 zwischen Palermo und Mazara del Vallo. Auch die A29 DIR zwischen Alcamo und Trapani und die A29 DIR/A zum Flughafen Trapani/Birgi sind mautfrei. Weitere mautfreie Verbindungen sind der Autobahnring um Rom (A90), die A91 zwischen Rom und dem Flughafen Fiumicino sowie zahlreiche von ANAS betriebene Autobahnzubringer.

Auf Autobahnen mit geschlossenem Mautsystem wird bei der Einfahrt ein Ticket gezogen. Die Bezahlung erfolgt anhand dieses Tickets beim Verlassen des Mautsystems. Der Wechsel zu einer anderen Autobahn erfordert nicht automatisch eine Zahlung. Auf einigen Strecken wird eine Pauschalgebühr an einer Mautstation eingehoben. Beim „Free-Flow“-System erfolgt die Erfassung elektronisch ohne Mautstationen; die Maut muss über die angebotenen Zahlungswege beglichen werden. Schnellstraßen sind überwiegend mautfrei, es gibt jedoch Ausnahmen.

An den Mautstationen kann je nach Betreiber und gewählter Spur mit Bargeld sowie den ausgewiesenen Kredit- und Debitkarten bezahlt werden. Beachten Sie die Symbole über den Fahrspuren.

Das Rückwärtsfahren in den Mautspuren ist verboten und wird mit hohen Strafen geahndet. Wenn Sie ohne elektronisches Mautgerät eine Einfahrtsspur mit Ticketausgabe benutzen, ziehen Sie unbedingt ein Ticket – auch wenn der Schranken bereits geöffnet ist und die Ampel grün leuchtet. Wird kein Ticket ausgegeben, fordern Sie über die Hilfetaste Unterstützung an.


Viacard: Die „Viacard“ ist nicht mehr erhältlich, da der Verkauf eingestellt wurde. Bereits gekaufte Karten können bis zum Verbrauch des Guthabens, längstens jedoch bis 31.12.2029, genutzt werden. Die dafür geeigneten Fahrspuren sind mit dem „Viacard“-Logo gekennzeichnet.

Achten Sie auf ausreichend Guthaben. In automatischen Kartenspuren kann ein Fehlbetrag ausschließlich mit einer zweiten „Viacard“ beglichen werden. An besetzten Zahlstellen und bei Kassenautomaten kann die Differenz auch bar bezahlt werden.

Telepass:  Die Mautgebühr kann auch elektronisch mit einer Mautbox, beispielsweise von „Telepass“, bezahlt werden. Die dafür vorgesehenen Fahrspuren sind mit einem „T“ auf gelbem Hintergrund gekennzeichnet. Die anfallenden Mautgebühren werden automatisch erfasst und abgebucht.

Zusätzlich zur Maut fallen je nach Anbieter und Tarif Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung der Mautbox an. Ob sich eine Mautbox lohnt, hängt vom gewählten Tarif und der Häufigkeit der Nutzung ab.

Informationen zu den verschiedenen Angeboten und zur Bestellung finden Sie unter www.telepass.com und www.maut1.de.

 

Free Flow System: Dieses Mauterhebung-System  wird auf der A36, der A59 sowie der A60 (Ringstraße Como) angewandt. Es wird eine Online-Voranmeldung empfohlen, da die Maut nicht vor Ort bezahlt werden kann. Innerhalb von 15 Tagen kann auch bei der Kundendienststelle „Punto Verde“ oder manchen Tankstellen der Region die Gebühr in bar bezahlt werden. Die Maut kann mittels Online-Zahlung auf https://apl.pedemontana.com/jax-web/jawBridge/home.jsf, mittels Pedemontana Lombarad - APP (erhätglich im Google Play Store und im Apple Store), Geldautomaten (ATM) der Intesa Sanpaolo-Gruppe, und über pagoPA bezahlt sowie mittels Telepass bezahlt werden. 

 

Strecke Kat. A Kat. B Kat. C Kat. D
1 Brenner - Bolzano 5,80 6,00 7,90 12,00
2 Bolzano - Trento 4,90 5,00 6,80 9,90
3 Trento - Verona 6,30 6,50 8,60 13,00
4 Verona - Brescia 4,00 4,10 5,50 8,30
5 Brescia - Tortona 13,00 13,30 17,40 28,50
6 Tortona - Genova 5,40 5,50 7,20 10,90
7 Genova - Savona Vado 4,20 4,30 5,60 8,50
8 Savona Vado - Ventimiglia 16,00 19,90 31,70 40,20
9 Brescia - Milano 6,90 7,00 9,30 14,10
10 Milano - Torino 18,40 18,80 24,70 38,20
11 Torino - Savona Vado 20,40 20,90 28,20 42,90
12 Milano - Tortona 5,20 5,30 7,10 10,60
13 Tortona - Torino 13,70 14,10 19,40 29,30
14 Torino - Aosta 28,00 31,50 43,00 67,30
15 Alessandria - Aosta 30,80 34,40 46,50 72,80
16 Alessandria - Arona 7,70 7,90 10,50 15,80
17 Milano - Varese 3,40 3,40 4,50 6,80
18 Milano - Como 4,50 4,60 6,10 9,30
19  Ugovizza/Tarvisio - Palmanova 10,10 10,30 13,50 20,60
20 Palmanova - Trieste 2,50 2,60 3,40 5,10
21 Palmanova - Venezia 9,50 9,70 12,90 19,50
22 Venezia - Padova 6,60 6,80 9,00 13,60
23 Padova - Verona 5,50 5,60 7,50 11,20
24 Padova - Vicenza 2,30 2,40 3,20 4,80
25 Vicenza - Piovene R. 2,80 2,90 3,90 5,80
26 Venezia - Belluno 8,40 8,60 11,30 17,20
27 Padova - Bologna 7,90 8,10 10,80 16,30
28 Bologna - Ravenna 5,40 5,60 7,40 11,10
29 Bologna - Rimini 7,90 8,00 10,60 16,10
30 Rimini - Ancona 6,80 6,70 8,90 13,50
31 Ancona - Pescara 11,50 11,70 15,50 23,50
32 Pescara - Bari 24,30 24,30 32,80 49,70
33 Bari - Taranto 5,10 5,30 7,00 10,50
34 Verona - Modena 6,10 6,30 8,50 12,70
35 Modena - Bologna 2,90 2,90 3,90 5,90
36 Milano - Piacenza 5,20 5,30 7,00 10,60
37 Parma - Modena 3,70 3,80 5,00 7,60
38 Genova - La Spezia 11,60 12,10 16,40 25,30
39 La Spezia - Pisa 8,50 8,70 12,30 18,80
40 Pisa - Livorno 1,80 1,90 2,70 4,10
41 Parma - La Spezia 15,40 15,80 21,90 33,80
42 Bologna - Firenze 8,10 8,30 10,90 16,60
43 Pisa - Firenze 7,90 8,10 10,90 16,50
44 Firenze - Roma 18,70 19,10 25,40 37,40
45 Roma - Napoli 15,00 15,30 ^20,40 30,70
46 Napoli - Salerno 4,50 4,60 6,10 9,10
47 Roma - Salerno 17,90 18,30 24,30 36,70
48 Napoli - Bari 20,70 21,10 27,80 42,20
49 Roma - Civitavecchia 3,60 3,70 4,90 7,40
50 Roma - Pescara 19,40 19,90 25,40 39,20
51 Roma - Teramo 17,50 17,90 22,90 35,40
52 Torino - Bardonecchia 15,60 17,80 27,90 37,20
53 Piacenza - Parma 4,10 4,20 5,50 8,40
54 Messina - Catania 3,70 4,30 7,50 9,50
55 Messina - Sant Agata 6,10 6,30 8,60 12,80
56 Santa Agata - Palermo 10,10 10,30 14,20 21,00
57 Thörl-Maglern - Udine 7,90 8,10 10,60 16,20
58 Thörl-Maglern - Jesolo (San Dona di Piave) 15,00 15,40 20,20 30,70
59 Thörl-Maglern - Carole (Santo Stino di Livenza) 13,90 14,30 18,70 28,40
60 Portogruaro - Preganziol (Venezia) 7,20 7,30 9,70 14,70

 

Die wichtigsten Strecken (Übersicht)

 

Strecke Kat. A Kat. B Kat. C Kat. D
Brenner - Ventimiglia 57,40 60,00 85,60 124,00
Thörl Maglern/Tarvisio - Ventimiglia 67,80 71,60 99,60 145,20
Brenner - Ancona 41,20 42,20 56,10 84,60
Thörl Maglern - Ancona 45,00 46,10 60,90 92,30
Brenner - Roma 53,80 55,00 72,90 110,30
Thörl Maglern - Roma 59,00 60,40 79,60 120,80
Brenner - Bari 77,30 79,10 104,90 158,60
Thörl Maglern - Bari        

 

Kat. A: Motorräder, Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen
Kat. B: Fahrzeuge mit nicht mehr als 3 Achsen (z.B. Campingbusse, Wohnmobile, Lkw, Reisebusse)
Kat. C: Fahrzeuge mit nicht mehr als 4 Achsen
Kat. D: Fahrzeuge mit 5 und mehr Achsen

Weitere Informationen online unter http://www.autostrada.it und www.autostradesiciliane.it

Mont Blanc Tunnel – https://www.tunnelmb.net/de-DE

 

Tarif

Kategorie 5

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie B

Kategorie E

Einfache Fahrt  Frankreich - Italien

35,80

54,10

71,60

196,50

394,80

409,80

1.087,90

Einfache Fahrt Italien - Frankreich

36,40

55,00

72,80

199,70

401,30

416,30

1.106,00

Hin + Retour Fahrt  Frankreich - Italien

45,00

67,50

90,00

305,70

62,10

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Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich

45,70

68,60

91,50

310,80

630,40

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10 -Fahrten  

Frankreich - Italien

112,40

168,80

225,00

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10 - Fahrten-Italien - Frankreich

114,30

171,80

228,70

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20 - Fahrten 

Frankreich - Italien

157,40

236,60

315,00

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20 - Fahrten-

Italien - Frankreich

160,00

240,20

320,20

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Monatskarte Frankreich - Italien

270,00

270,00

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Monatskarte Italien - Frankreich

274,50

274,50

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Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger

Kategorie 1 - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen an der Vorderachse messbare Höhe weniger als 1.30 Meter und dessen Gesamthöhe maximal 2 Meter beträgt

Kategorie 2  - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 2 Meter jedoch maximal 3 Meter beträgt

Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie 4  - Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie D - Sondertransport "A" (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrzeuge die ein Anderes abschleppen)

Kategorie E - Sondertransport "B" (benötigen die Breite der gesamten Fahrbahn)

 

Großer St. Bernhard Tunnel – www.letunnel.com

 

 

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

10 Fahrten 20 Fahrten  

Motorrad

18,50 24,50 125,00 165,00  

Fahrzeuge mit 2 Achsen165 mit Anhäger mit wenger als 1,30 Meter über der Vorderachse mit gemessen und weniger als 2 Meiter Gesamthöhe 

31,00 50,00 125,00 165,00  

Fahrzeug mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe von 2 bis 3 Meter

48,50 77,50 290,00 385,00  
Lkw und Busse mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter 84,50 136,50 630,00 1.090,00  
Lkk und Buss mit 3 Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter 123,00 195,00 920,00 1.550,00  
Lkw mit 3 oder mehr Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter 186,50 295,00 1.400,00 2.240,00  

 

 

Frejus Tunnel

 

Tarif

Kategorie 5

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie B

Kategorie C

 

Kategorie F

Eskorte ADR

Einfache Fahrt  Frankreich - Italien

35,80

54,10

71,60

196,50 - 207,90

394,80 - 414,50

548,00

1.087,00

734,40

159,00

Einfache Fahrt Italien - Frankreich

36,40

55,00

72,80

199,70 - 211,30

401,30 - 424,60

557,10 

1.106,00

746,60

161,70

Hin + Retour Fahrt  Frankreich - Italien

45,00

67,50

90,00

305,70 - 323,50

620,10 - 651,10

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Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich

45,70

68,60

91,50

310,80 - 328,90

630,40 - 667,00

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8 - Fahrten  

Frankreich - Italien

111,50

170,10

223,20

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8 - Fahrten-Italien - Frankreich

113,30

173,00

226,90

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20 - Fahrten 

Frankreich - Italien

202,30

310,80

404,90

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20 - Fahrten-

Italien - Frankreich

205,70

315,70

411,70

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30 Fahrten Frankreich - Italien

269,70

405,10

539,90

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30 Fahrten Italien - Frankreich

274,20

411,80

548,90

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 80 Fahrten Frankreich - Italien

270,00

270,00

--,--

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80 Fahrten Italien - Frankreich

274,50

274,50

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Die Preise in den Kategorien 3 und 4 hängen von der Typisierung des Fahrzeuges (Bus oder Lkw) und den Euroabgasklassen ab

 

Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger

Kategorie 1 -  Fahrzeuge mit 2  Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 1,30 Meter und 2 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen

Kategorie 2  - Fahrzeuge mit 2  Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 2 Meter und 3 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen

Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie 4  - Fahrzeug mit und ohne Anhänger  mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie B -  Fahrzeuge mit und ohne Anhänger, mit einer Gesamtlänge zwischen 2,81 Meter  und 3,5 Metern, Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis zu maximal 60 km/h, Abschleppfahrzeuge

Kategorie C - Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer Länge über 6 Metern 

Kategorie F -  Gefahrtenguttransporte der ADR-Klassen 1,  1.3 C  und 1.3 G und ADR Klasse 2 

Escorte ADF - Gefahrenguttransporter Eskorte 

 

Munt la Schera Tunnel – www.engadin-st

rom.ch

 

Kategorie

Einfache Fahrt

Einfache Fahrt mit E-Ticket

Hin- und Retourfahrt

Hin- und Retourfahrt mit E-Ticket

Motorräder ganzjährig

13,00

11,00

20,00

17,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Dezember bis April - Samstag

35,00

29,00

50,00

42,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Dezember bis April Sonntag bis Freitag

25,00

20,00

42,00

35,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Mai bis November -- Samstag

17,00

15,00

28,00

25,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Mai bis November Sonntag bis Freitag

17,00

15,00

28,00

25,00

Wohnwagen

25,00

23,00

44,00

41,00

Kleinbusse mit 10 bis 19 Plätze

34,00

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Autobus 20 bis 35 Plätze

63,00

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Autobus bis 36 Plätze

90,00

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Lkw bis 18 Tonnen hzgG

38,00

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Lkw über  10 Tonnen hzgG

44,00

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City-Maut, Umweltzonen und Fahrverbote

 

Zona Traffico Limitato (ZTL): Ist eine begrenzte Verkehrszone  - meist Innenstadtbereiche - in
vielen italienischen Städten, in welche nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung
einfahren dürfen. Es gilt ein generelles oder zeitlich beschränktes Fahrverbot. MIt Stand 19.04.2024 gibt es in rund 500 italienischen Städten und Gemeinden zbw. Stadtteilen  ZTL von Abano Terme bis Volterra, unter anderem in Ancona, Bergamo, Bolzano /Bozen, Catania, Florenz, Genua Livorno, Mailand, Modena, Neapel,  Palermo,  Parma, Padua,  Pisa, Rimini, Rom, Salerno,  Turin, Udine, Verona und Venedig. 


City-Maut in Mailand – Area C:  Ist eine Zufahrtsbeschränkung innerhalb des Stadtmauerrings Cerchia dei Bastioni in Mailand. Benötigt wird von Montag bis Freitag zwischen  7:30und 19:30 Uhr (ausgenommenein Feiertage)  AREA C Pass (€ 7,50). Zu dieser Zeit sind Einfahrten von Fahrzeuge mit Benzinmotor der Euroabgasklassen 0–3 Dieselfahrzeuge mit den  Euroabgassklassen 0–5 sowie Euro 6, die vor dem 31.1.2018 zugelassen wurden, , Motorräder der Euroabgasklaassen  0–1, Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge verboten. Elektrofahrzeuge, Mopeds und Motorräder (die nicht aus Umweltgründen verboten sind), Hybridfahrzeuge unter 100 mg (Hybridfahrzeuge über 100 mg sind kostenpflichtig) und historische Fahrzeuge dürfen kostenlos einfahren. Detaillierte Informationen finden Sie hier https://www.comune.milano.it/aree-tematiche/mobilita/area-c 

 

Area B in Mailand: Ist eine Zufahrtsbeschränkung für das gesamte Stadtgebiet. Die Area B gilt von  Montag bis Freitag zwischen  7:30und 19:30 Uhr (ausgenommenein Feiertage). Für das Befahren der Area B fällt keine Gebühr an. Die Fahrverbote sind mit Ausnahme für Fahrzeuge mit Gespannen (hier gilt das Fahrverbot über 12 Meter Länge) deckungsgleich. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.comune.milano.it/aree-tematiche/mobilita/area-b 

 

City-Maut in Bologna: In Bologna umfasst die ZTL eine Großteil der Innenstadt und gilt  täglich von 7:00–20:00 Uhr.´Die ZTL wird vom Videoüberwachungssystem Sirio - Viglie elettronico (https://www.comune.bologna.it/servizi-informazioni/sirio-vigile-elettronico-ztl) überwacht. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-Motor mit den Euroabgasnormen 0-2 und für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 4.(ab 01.01.2025 Euro 5) Alle Fahrzeuge, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, benötigen für die Einfahrt ind ZTL ein Ticket. Das Tagesticket kostet EUR 6,00, das 4-Tages-Ticket EUR 15,00. Detaillierte Infos finden sie unter https://www.bolognawelcome.com/de/sonstiges/sonstiges/ztl-altstadt-deu 

City Maut in Palermo:  In Palermo umfaß die ZTL die Altstadt und Teile der Umgebung. Die ZTIL wird im Groben m Norden von der Via Cavoru und Via Volturno, im Süden vom Corso Tukory, der Piaza Guilio Ceare und der Via Linconl sowie im Osten durch die SS13 und im Westen durch den Corso Re Ruggero, Corso A. Amedeo, Viea Papireto begrenzt. Die ZTL gilt von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie Freitag von 23 Uhr bis Sonntag 6 Uhr. Für Fahrzeuge mit Benzin-Motor der Abgasklassen Euro 0-2 und mit Diesel-Motor der Abgasklassen 0-3 besteht in der ZTL ein Fahrverbot. Alle anderen Fahrzeug (ausgenommen Ausnahmen) benötigen ein Ticket für die Einfahrt. Das Tagesticket kostet EUR 5,00, das Monats-Ticket EUR 20,- . Die Tickets sind online unter hhttps://ztl.comune.palermo.it/ztl/jsp/home.do?sportello=ztl. oder beim italienischen Autofahrerklub ACI sowie der Mobiltiätszentrale der Stadt Palermo (AMAT - https://www.amat.pa.it) erhätlich. Detailiierte Infos finden Sie hier https://ztl.comune.palermo.it/ztl/jsp/home.do?sportello=ztl 

 

 

 

Fahrverbote in der Region Lombardei: In der Lombardei gelten in und 570 Gemeinden, darunter Mailand, Bergamo, Brescia, Como und Pavia   grundsätzlich ganzjährig von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, jeweils von 7:30 bis 19:30 Uhr Fahrverbote. Autobahnen sowie bestimmte wichtige Durchzugs- und Regionalstraßen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Das Fahrverbot betrifft Fahrzeuge mit Benzin-, Erdgas-, LPG- oder Dieselantrieb der Abgasnorm Euro 0 und Euro 1 und  Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 2 und Euro 3. Für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 gelten  in den Gemeinden der „Fascia 1“ sowie in den fünf Gemeinden der „Fascia 2“ mit mehr als 30.000 Einwohnern – Abbiategrasso, Lecco, San Giuliano Milanese, Varese und Vigevano strengere Regelungen. Diese umfassen ganzjährige Fahrverbote  von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, zwischen 7:30 und 19:30 Uhr nicht fahren.

 

Für zweirädrige Motorräder und Mopeds mit Zweitaktmotor der Abgasnorm Euro 0 gilt in der gesamten Lombardei ein ganzjähriges Fahrverbot rund um die Uhr. Im Winterhalbjahr können für Motorräder und Mopeds weitere Einschränkungen gelten.

Ab 1. Oktober 2026 werden die Fahrverbote in den vier Städten Mailand, Bergamo, Brescia und Monza zusätzlich auf Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet. Die Regelung betrifft zunächst Pkw der Fahrzeugklasse M1. Für weitere Fahrzeugklassen ist eine spätere Einführung vorgesehen.

Die Regelungen  der Umweltzone „Area B“ und der gebührenpflichtigen „Area C“ in Mailand betreiben von der Verschärfung unangetastet und gelten weiterhin.

 

Von den regionalen Fahrverboten bestehen verschiedene Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • bestimmte Fahrzeuge mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb
  • Dieselfahrzeuge mit entsprechend zugelassenen und wirksamen Abgasnachbehandlungssystemen
  • Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderung, sofern der entsprechende Behindertenausweis mitgeführt wird und die berechtigte Person befördert wird
  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Polizei, Feuerwehr, des Zivilschutzes und anderer öffentlicher Dienste
  • bestimmte historische Fahrzeuge
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Fahrzeuge auf direktem Weg zu einer bereits vereinbarten gesetzlichen Fahrzeugüberprüfung.

Darüber hinaus bestehen für bestimmte besondere Fahrten oder Personengruppen weitere Ausnahmen. Vor Fahrtantritt sollte daher geprüft werden, ob eine Ausnahme im konkreten Fall anwendbar ist und welche Nachweise mitgeführt werden müssen.

 

Für bestimmte vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge besteht mit „MoVe-In“ („Monitoraggio Veicoli Inquinanti“) eine Alternative zu den zeitlich festgelegten Fahrverboten. Dabei wird im Fahrzeug eine elektronische Blackbox installiert, welche die innerhalb der beschränkten Gebiete gefahrenen Kilometer erfasst.

Statt des allgemeinen Fahrverbots erhält das Fahrzeug ein von Fahrzeugklasse und Abgasnorm abhängiges jährliches Kilometerkontingent. Solange dieses Kontingent nicht ausgeschöpft ist, darf das Fahrzeug grundsätzlich auch während der sonst geltenden Verbotszeiten fahren. Nach Erreichen des Kilometerlimits darf das Fahrzeug bis zum Ende des jeweiligen MoVe-In-Jahres innerhalb des betroffenen Gebietes nicht mehr benutzt werden.

Die Kosten für MoVe-In betragen derzeit maximal: 50 Euro im ersten Jahr inklusive Installation der Blackbox und Jahresdienst und 20 Euro pro Jahr in den Folgejahren und  o im ersten Jahr, sofern bereits eine kompatible Blackbox vorhanden ist.

Bei temporären zusätzlichen Fahrverboten aufgrund hoher Schadstoffbelastung gilt MoVe-In nicht als Ausnahme, auch nicht in der Area B in Mailand. 

 

 

 

Fahrverbot in der Region Piemont:  In 76 Städten und Gemeinden, darunter Alba, Alessandria, Asti, Arona, Novara, Turin und Vercelli, gilt an 365 Tagen im Jahr von 0 bis 24 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3 sowie N1, N2 und N3 mit Benzin- und Dieselmotoren der Euro-Abgasnormen 0 bis 2 sowie für Fahrzeuge mit LPG- und Methanmotoren der Euro-Abgasnormen 0 und 1.

Zusätzlich gilt vom 15.09. bis 15.04. montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen M1, M2, M3 sowie N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4. Dieses Fahrverbot gilt unabhängig von der aktuellen Schadstoffbelastung. Die einzelnen Gemeinden können strengere Fahrbeschränkungen oder längere Verbotszeiten festlegen. Bei entsprechender Schadstoffbelastung können zwei Warnstufen Orange und Rot verhängt werden. 

Bei Warnstufe Orange gelten zusätzlich folgende Fahrverbote:

  • Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen M1, M2 und M3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4: samstags und an gesetzlichen Feiertagen von 8.30 bis 18.30 Uhr
  • Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen M1, M2 und M3 der Euro-Abgasnorm 5: täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8.30 bis 18.30 Uhr
  • Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4: samstags und an gesetzlichen Feiertagen von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Bei Warnstufe Rot gelten zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufe Orange folgende Fahrverbote:

  • Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4: täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8.30 bis 18.30 Uhr
  • Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnorm 5: täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Genauere Informationen, auch über die aktuelle Schadstoffbelastung und die jeweils geltende Warnstufe, finden Sie hier: Aria+ Piemonte

Für bestimmte vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge besteht mit dem „MOVE-IN-System“ („Monitoraggio Veicoli Inquinanti“), vergleichbar mit der Lombardei, eine Alternative zu den zeitlich festgelegten Fahrverboten. Dabei erhält das Fahrzeug anstelle des Fahrverbots ein jährliches Kilometerkontingent für die von MOVE-IN erfassten Gebiete.

Während der Warnstufen Orange und Rot kann MOVE-IN jedoch nicht zur Umgehung der zusätzlich geltenden Fahrverbote genutzt werden.

Detaillierte Informationen zu den Fahrverboten, den betroffenen Fahrzeugklassen, Ausnahmen und zum MOVE-IN-System finden Sie hier: Region Piemont – Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und Fahrbeschränkungen

 

 

Fahrverbote in den Regionen Emilia Romagna:   In der Emilia-Romagna gelten jeweils vom 1. Oktober bis 31. März, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:30 Uhr, Fahrverbote innerhalb der bebauten Ortsgebiete der Gemeinden in den Gebieten Pianura Ovest, Pianura Est und im Ballungsraum Bologna.

Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3 mit Dieselmotoren der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie mit Benzinmotoren, Benzin-/LPG- oder Benzin-/Erdgasantrieb (CNG) der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 2. Das Fahrverbot gilt auch für Mopeds und Motorräder der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 2, unabhängig von der Antriebsart.

In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern, in den Gemeinden des Ballungsraums Bologna sowie in den freiwillig teilnehmenden Gemeinden Fiorano Modenese, Maranello und Rubiera werden an den sogenannten „Umweltsonntagen“ – vier pro Monat – sowie an Tagen, an denen außerordentliche Maßnahmen wegen erhöhter Schadstoffbelastung aktiviert werden, zusätzlich Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 vom Verkehr ausgeschlossen.

Ab 1. Oktober 2026 gilt ein reguläres Fahrverbot für Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 sowie für Diesel-Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 in den bebauten Ortsgebieten von Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, sofern dort ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln besteht und die gesetzlichen Grenzwerte für PM10 oder Stickstoffdioxid (NO₂) überschritten werden. Das Fahrverbot gilt vom 1. Oktober bis 31. März, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:30 Uhr. Die betroffenen Gemeinden können anstelle des Fahrverbots gleichwertige Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen vorsehen.

In den übrigen betroffenen Gemeinden der Pianura Ovest und Pianura Est sowie des Ballungsraums Bologna bleiben die bisherigen Fahrverbote und die außerordentlichen Maßnahmen bei erhöhter Schadstoffbelastung bestehen.

Ab 1. Oktober 2027 wird das Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, Benzin-/LPG- und Benzin-/CNG-Antrieb sowie für Mopeds und Motorräder auf die Abgasnorm Euro 3 ausgeweitet. Ab 1. Oktober 2029 sind bei Fahrzeugen mit Benzinmotor zusätzlich Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 betroffen.

Die Fahrverbote werden an Tagen ausgesetzt, an denen ein Streik im öffentlichen Personennahverkehr der jeweils betroffenen Gemeinde beziehungsweise des Ballungsraums ausgerufen wurde.

Move-In

Für bestimmte vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge besteht mit dem freiwilligen Move-In-System eine alternative Regelung. Dabei wird dem Fahrzeug ein jährliches Kilometerkontingent zugeteilt. Eine im Fahrzeug installierte Blackbox zeichnet die innerhalb der betroffenen Gebiete gefahrenen Kilometer auf. Solange das jeweilige Kilometerkontingent nicht ausgeschöpft ist, gelten die üblichen zeitlichen Fahrbeschränkungen für das angemeldete Fahrzeug nicht.

Die Teilnahme an Move-In ist auch für Personen möglich, die keinen Wohnsitz in der Emilia-Romagna haben. An Umweltsonntagen sowie bei aktivierten außerordentlichen Maßnahmen wegen erhöhter Schadstoffbelastung gilt Move-In jedoch nicht; an diesen Tagen unterliegen auch registrierte Fahrzeuge den regulären Fahrverboten.

Genauere Informationen finden Sie hier:

Verkehrsbeschränkungen – Region Emilia-Romagna

Move-In – Region Emilia-Romagna

 

Fahrverbote in der Region Venetien: In der Region Veneto (Venetien) gelten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie in den Gemeinden der Agglomerationen Venedig, Treviso, Padua, Vicenza und Verona jeweils vom 1. Oktober bis 30. April, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:30 Uhr, Fahrverbote für ältere Fahrzeuge.

Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M und N mit Dieselmotoren der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4, Fahrzeuge der Klassen M und N mit Benzinmotoren sowie entsprechenden LPG-, CNG- und Mischantrieben der Abgasnormen Euro 0 und Euro 1 sowie Mopeds und Motorräder der Klasse L der Abgasnorm Euro 0.

Die konkreten Verbotszonen werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. In Verona beispielsweise gilt das Fahrverbot grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet. Ausgenommen sind unter anderem die Autobahnen, Teile der Tangentialstraßen sowie bestimmte Zufahrtsrouten.

In Gemeinden mit 10.000 bis 30.000 Einwohnern, die keiner Agglomeration angehören, gelten weniger weitreichende Fahrverbote. Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M und N mit Dieselmotoren der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 2, Fahrzeuge mit Benzinmotoren der Abgasnormen Euro 0 und Euro 1 sowie Mopeds und Motorräder der Klasse L der Abgasnorm Euro 0. Gemeinden dieser Größenordnung, die in der Zone „Prealpi ed Alpi“ liegen, fallen nicht unter diese regionale Regelung.

Bei erhöhter PM10-Belastung werden die Fahrverbote in den Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie in den Agglomerationen verschärft. Die Region unterscheidet zwischen der Warnstufe Orange und der Warnstufe Rot.

Bei diesen Warnstufen wird das Fahrverbot unter anderem auf Fahrzeuge der Klassen M und N mit Dieselmotoren bis einschließlich Euro 5, auf Fahrzeuge mit Benzin- beziehungsweise entsprechenden Mischantrieben bis einschließlich Euro 2 sowie auf Mopeds und Motorräder bis einschließlich Euro 1 ausgeweitet.

Die jeweils aktuelle Warnstufe wird vom Umweltinstitut ARPAV veröffentlicht. Der PM10-Warnbericht wird während des Zeitraums vom 1. Oktober bis 30. April jeweils montags, mittwochs und freitags veröffentlicht.

Zusätzlich müssen Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie Gemeinden innerhalb einer Agglomeration während des Zeitraums vom 1. Oktober bis 30. April grundsätzlich einmal monatlich eine sogenannte „domenica ecologica“, einen ökologischen Sonntag mit zusätzlichen Verkehrsbeschränkungen, vorsehen. Die genaue Ausgestaltung wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt.

 

Die Ausnahmen von den Fahrverboten werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt und können daher unterschiedlich sein. Je nach Gemeinde können beispielsweise Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen, Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Fahrten zu notwendigen medizinischen Behandlungen oder bestimmte Fahrten zum Arbeitsplatz ausgenommen sein. Teilweise muss dafür eine entsprechende Bestätigung oder Eigenerklärung mitgeführt werden. Verona sieht beispielsweise eine umfangreiche Liste von Ausnahmen vor.

Als Alternative zu den regulären zeitlichen Fahrverboten steht in teilnehmenden Gemeinden das System Move-In (Monitoraggio dei Veicoli Inquinanti) zur Verfügung. Nach der Anmeldung wird eine Blackbox im Fahrzeug installiert. Anstelle der zeitlichen Fahrverbote erhält das Fahrzeug abhängig von Fahrzeugart und Abgasnorm ein bestimmtes jährliches Kilometerkontingent. Die innerhalb der teilnehmenden Gebiete zurückgelegten Kilometer werden automatisch erfasst.

Für die Teilnahme ist kein Wohnsitz in Venetien erforderlich. Die Anmeldung erfolgt jedoch über das italienische Move-In-Portal und setzt eine digitale Identifikation mittels SPID, CNS oder CIE voraus. Für ausländische Urlauber ist das System daher in der Praxis nur eingeschränkt nutzbar.

Wichtig: Move-In berechtigt bei Warnstufe Orange oder Rot sowie an den ökologischen Sonntagen nicht zur Fahrt. In diesen Fällen gelten die jeweiligen Fahrverbote auch für bei Move-In registrierte Fahrzeuge.

Hinweis zu Euro 5 Diesel ab 1. Oktober 2026

Nach der derzeit geltenden Regelung sollen ab 1. Oktober 2026 auch Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 der Fahrzeugklassen M1 sowie N1, N2 und N3 in Gemeinden beziehungsweise Agglomerationen mit mehr als 100.000 Einwohnern von den regulären Fahrverboten betroffen sein.

Die Region Venetien hat jedoch ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das eine Verschiebung dieser Fahrverbote auf den 1. Oktober 2027 ermöglichen soll, sofern geeignete alternative Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen beschlossen werden. Das entsprechende Gesetzesvorhaben Nr. 109 wurde am 7. September 2026 noch im zuständigen Ausschuss des Regionalrats behandelt und ist damit derzeit noch nicht endgültig beschlossen.

Stand: 8. September 2026

Genauere Informationen finden sich hier:

Fahrverbote und Regelungen der Region Venetien

Aktuelle PM10-Warnstufen des ARPAV

Informationen zum Move-In-System

Fahrverbote und Verbotszonen in Verona

Ausnahmen von den Fahrverboten in Verona

 

Umweltzonen in Bozen/Bolzano:  Für das Stadtzentrum von Bozen und in der Mauriziostraße im Abschnitt vom Largo Donatori del Sangue bis zur Via Vittorio Venetogilbt ein ein Verkehrsverbot von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage), von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr (außer in Fällen nachgewiesener Dringlichkeit und Notwendigkeit) für fast alle motorisierten Fahrzeuge der Abgasklassen Klassen „Euro 0“, „Euro 1“, „Euro 2 Diesel“ und für Fahrzeuge mit Dieselmotor zusätzlich „Euro 3" .  Mopeds und Motorräder sind vom Verkehrsverbot ausgenommen.. 

 

Umweltzonen in Brixen/Bressanone: Im Stadtgebiet von Brixen gilt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) von 7 Uhr bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr ein Fahrverbot für viele alle motorisierten Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und Euro 1. Ausgenommen sind neben Fahrzeugen der Stadtwerke, der Telefongesellschaften, der Polizei, der Rettung und Feuerwehr unter anderem auch Fahrzeuge von Touristen, die in den Brixener Beherbungsbetrieben nächtigen. Genauere Informatoinen finden Sie hier  https://umwelt.provinz.bz.it/downloads/02__Bressanone_Ordinanza_limitazione_circolazione_2011_de_it.pdf 

Amalfi-Küste: Auf der SS163 Amalfi-Straße zwischen Vietri und Positano gilt ein tägliches Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne von 6:30–24:00 Uhr.. Bei Verstößen werden Strafen von mindestens 100 Euro eingehoben. Zusätzlich gilt ein alternierendes Fahrverbot, daß Fahrten für Fahrzeuge,deren letzten Ziffern des Kennzeichens  gerade sind ,  an Tagen mit geradem Datum nicht erlaubt und für Fahrzeuge, mit ungeraden Ziffern am Kennzeichen, an ungeraden Tagen, nicht erlaubt. Dieses Fahrverbot gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertage von 01.06.2024  bis 31.07.20024 und von 01.10.2024 bis 31.10.2024. Von 01.08.20024 bis 30.09.20024 gilt das Fahrverbot an 7 Tage in der Woche.  Genauere Informationen fnden Sie hier https://www.costadiamalfi.it/costiera-amalfitana-targhe-alterne-dal-1-giugno 

Umweltzone Turin : In Turin gilt für Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselantrieb der Euroabgasklassen 0 bis 2 sowie für Fahrzeuge mit LPG- oder Methanantrieb der Euroabgasklassen 0 und 1 ganzjährig und rund um die Uhr ein Fahrverbot. Das Fahrverbot umfasst bis auf wenige Ausnahmen das gesamte Straßennetz im Stadtgebiet.

Genauere Informationen zu den Fahrverboten, Ausnahmen und ausgenommenen Strecken finden Sie hier: Misure antismog a tutela della salute | Città di Torino

 

 

Venedig:  Im Jahr  2024 für eine 29-tägige Testphase kommen eine Eintrittsgebühr in Umsetzung. Die dauerhafte Einführung ist ab 2025 geplant. Die Eintrittsgebühr wird von 25. 04 bis 05. 05 sowie an den Samstagen und Sonntag von 11.05 bis 26.05 sowie von 08.06 bis 14.07. in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16 Uhr eingehoben. Der Tagespreis beträgt EUR 5,-/Person. Der von der Gebühr betroffene Bereich betrifft die Altstadt. Nicht eingehoben wird die Gebühr für die Inseln Burano, La Certosa , Lido di Venezia (einschließlich Alberoni und Malamocco), Mazzorbetto, Mazzorbo, Murano, Pellestrina, Polveglia, S. Andrea, S. Clemente, S. Servolo,  Sacca Sessola , Sant‘Erasmo, Torcello, Vignole. 

Die Registerzug und Bezahlung der Gebühr erfolgt online unter https://cda.veneziaunica.it/de/wahlen-datum .

Ausgenommen von der Tagesgebühr sind unter anderem Personen unter 14 Jahre, Inhaber: innen eines europäischen Behindertenpasses, Hotelgäste, welche in Venedig nächtigen, Bewohner von Venedig und der Provinz Venedig, Personen, die in Venedig geboren wurden. Eine Übersicht und die Möglichkeit eine Freistellung online zu beantragen, finden sich hier https://cda.veneziaunica.it/de/freistellungen  

Detaillierte Infos finden sich hier https://cda.veneziaunica.it/de/faq