Maut - Belgien


Richtwerte - Tarife in EURO

Liefkenshoek-Tunnel - http://www.liefkenshoektunnel.be
Verbindung Antwerpen - Bergen op Zum

Zahlungsart

Kat. I

Kat. II

Kat. III

Bar

8,00

8,00

25,00

Bankkarte/Kreditkarte/Tankkarte

6,20

6,20

21,90

On-board-Uni

4,40

4,40

17,60

 

Kat. I: Fahrzeuge bis 3  Meter Höhe

Kat II: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 06:01 Uhr  - 21:59 Uhr

Kat III: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 22 Uhr bis 6:00 Uhr

Die Mautgebühr kann mittels Bargeld, On-Board-Unit (u. a. DKV, AS24, Telepass, TollTickets) oder mittels American-Express-Card, Diners-Club-Card, Maestro-Card, MasterCard und Visa sowie mit diversen Tankkarten (unter anderem DKV, UTA, Shell, Routex) bezahlt werden.

 

Umweltzonen

 

Brüssel -· www.lez.brussels

 

ur Umweltzone gehört das gesamte Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt. Im Westen, Norden und Osten wird die Umweltzone großteils durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, der selbst nicht zur Umweltzone gehört. Die am Rand gelegenen Park-&-Ride-Parkplätze Ceria-Coovi, Kraainem, Lennik und Stalle inklusive der Zufahrtsstraßen sind von der Regelung ausgenommen. Details zum Geltungsbereich finden sich auf der Homepage der Low Emission Zone Brüssel (https://www.lez.brussels).

Für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3 und N1 mit Dieselmotor der Euro-Abgasklassen 0 bis 4 (0 bis 5 ab 01.01.2026) sowie für Fahrzeuge derselben Klassen mit Benzin-, LPG- oder CNG-Motor der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 (0 bis 2 ab 01.01.2026) besteht ein Fahrverbot. Das Fahrverbot gilt unter anderem auch für Krafträder und Motorroller der Kategorien L1 bis L5 der Euro-Abgasnormen 0 bis 4. Dieses Verbot gilt zudem für Hybridfahrzeuge entsprechend der jeweiligen Verbrenner-Motorisierung und unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist.

Bei Verstößen gegen das Fahrverbot oder die Registrierungspflicht drohen Strafen von bis zu EUR 350,- pro Vergehen. Die Anzahl der Bußgelder ist auf maximal vier pro Jahr begrenzt. Die Kontrolle erfolgt mittels Verkehrskameras. Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen unter https://lez.brussels/mytax/de/registration registriert werden. Die Registrierung ist kostenlos, fünf Jahre gültig und muss vor der Einfahrt in die LEZ oder spätestens fünf Tage nach der Einfahrt erfolgen.

Ab 2027 ist eine weitere Verschärfung der Fahrverbote geplant. Für Fahrzeuge, die ab 2025 neu von den Fahrverboten betroffen sind, ist beim ersten Verstoß eine Verwarnung vorgesehen, erst ab dem zweiten Verstoß wird eine Geldbuße verhängt.

Für Fahrzeuge, für die ein Fahrverbot besteht, kann bis zu 24-mal pro Jahr ein Tagespass gelöst werden. Dieser berechtigt zur Einfahrt am gewählten Tag sowie bis 06:00 Uhr des Folgetages und ist online unter https://lez.brussels/mytax/de/day-pass-info erhältlich. Die Kosten betragen EUR 20,- für Mopeds und Motorräder, EUR 35,- für Pkw und Busse sowie EUR 50,- für Lkw.

 

 

Antwerpen https://www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ

 

Zur Umweltzone gehören die Innenstadt von Antwerpen sowie ein Teil des Stadtviertels Linkeroever. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12 und A14 sowie das Hafengebiet.

Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG- und LPG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 4, unabhängig vom Zulassungsland. Für Diesel-Fahrzeuge mit der Euro-Abgasklasse 4 kann online eine temporäre Ausnahmegenehmigung erworben werden. Diese ist für eine Woche, einen Monat, vier Monate oder ein Jahr erhältlich. Es gibt drei Tarifarten (einfach, ermäßigt und erhöht). Die Preise staffeln sich nach Fahrzeugkategorie und Dauer der Ausnahmegenehmigung und reichen von EUR 30,- (eine Woche, ermäßigter Tarif, Kategorie M1) bis zu EUR 1.450,- (ein Jahr, erhöhter Tarif, Kategorie N1).

Für betroffene Fahrzeuge kann bis zu zwölfmal pro Jahr ein Tagesticket um EUR 35,- gelöst werden. Dieses berechtigt zur Einfahrt am gewählten Tag sowie bis 06:00 Uhr des Folgetages.

Alle berechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen sich kostenlos online unter
https://www.slimnaarantwerpen.be/de/lez/registrierung/uberblick-registrierung
registrieren.

Die Überwachung erfolgt mittels intelligenter Kameras. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen Strafen von EUR 150,- beim Erstverstoß bis zu EUR 350,- ab dem dritten Verstoß.

 

Gent - https://stad.gent/de/umweltzone-gent/wo-befindet-sich-die-umweltzone-genau

 

Zur Umweltzone gehören die Stadtgebiete innerhalb der Ringstraße R40. Die Ringstraße R40 selbst, die N430 sowie einige Zufahrtsstraßen zu Großparkplätzen rund um die Innenstadt gehören nicht zur Umweltzone.

Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG-, LPG- und LNG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 und 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 4, unabhängig vom Zulassungsland. Für Diesel-Fahrzeuge der Euro-Abgasklasse 4, für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sowie für bestimmte Sonderfahrzeuge kann online eine Ausnahmegenehmigung für bis zu fünf Jahre beantragt werden.

Für Fahrzeuge, für die Fahrverbote gelten, kann bis zu zwölfmal pro Kalenderjahr eine Umweltzonen-Tageskarte gelöst werden. Diese kostet EUR 45,- und ist unabhängig von der Fahrzeugkategorie.

Für berechtigte Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, ist eine Online-Registrierung unter
https://lez.stad.gent/de/flows/controleertoegang
erforderlich.

Die Kontrolle erfolgt mittels intelligenter Kameras. Bei Missachtung des Fahrverbots oder fehlender Registrierung drohen Strafen von EUR 150,-, bei wiederholten Verstößen bis zu EUR 350,-.

 

 

Wallonien - https://www.wallonair.be/fr/en-savoir-plus/projets/174-projet-zbe.html 

 

 Wallonische Gemeinden können seit 2020 Umweltzonen auf ihren Territorien festlegen und bestimmten Fahrzeugtypen den Zugang untersagen. Ab 1. Jänner 2025 wird ganz Wallonien zu einer Umweltzone mit entsprechenden Einschränkungen. Weitere Informationen finden sich unter
https://www.urbanaccessregulations.eu