Maut - Belgien


Richtwerte - Tarife in EURO

Liefkenshoek-Tunnel - http://www.liefkenshoektunnel.be
Verbindung Antwerpen - Bergen op Zum

  Kat. I Kat. II         Kat III
Normaltarif 7,00 22,00           7,00
Kreditkarten 5,60 19,90           5,60
On-Board-Unit  4,00 16,00           4,00

 

Kat. I: Fahrzeuge bis 3  Meter Höhe

Kat II: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 06:01 Uhr  - 21:59 Uhr

Kat III: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 22 Uhr bis 6:00 Uhr

Die Mautgebühr kann mittels Bargeld, On-Board-Unit  (u.a. DKV, AS24, Telepass, TollTickets) oder mittels American-Express-Card, Diners Club-Card, Maestro-Card, MasterCard und Visa sowie mit diversen Tankkarten (unter anderem DKV, UTA, Shell, Routex) bezahlt werden.

 

Umweltzonen

 

Brüssel -· www.lez.brussels

 

Zur Umweltzone gehört das gesamte Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt von Brüssel. Im Westen, Norden und Osten wird die Umweltzone mehr oder weniger durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, der selbst nicht zur Umweltzone gehört. Die am Rand gelegenen Park & Ride Parkplätze Ceria-Coovi, Kraainem, Lennik und Stalle inklusive der Zufahrtsstraßen sind von der Regelung ausgenommen. Die Details des Geltungsbereichs finden sie auf der Homepage der Low Emission Zone Brüssel (www.lez.brussels).

 

Für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, mit Dieselmotor der Euro-Abgasklassen 0 bis 4 und Fahrzeuge derselben Fahrzeugklassen mit Benzinmotor, LPG- oder CNG-Motor der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 besteht ein Fahrverbot. Dass Fahrverbot gilt unter anderem auch für Krafträder und Motorroller der Kategorien L1 bis L5 der Euroabgasnormen 0 bis 4 bzw. fieses Verbot gilt zudem für Hybrid-Fahrzeuge mit dem jeweiligen Verbrenner-Motor und unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. Bei Verstoß gegen das Fahrverbot und die Registrierungspflicht drohen Strafen von bis zu EUR 350,- pro Vergehen. Bußgelder werden auf maximal 4 Bußgelder pro Jahr beschränkt. Die Kontrolle erfolgt über Verkehrskameras. Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen unter https://lez.brussels/mytax/de/registration registriert werden. Die Registrierung, welche kostenlos und für 5 Jahre gültig ist, muss vor der Einfahrt in die LEZ oder spätestens 1 Tag nach der Einfahrt durchgeführt werden.  Ab 2027 ist eine Verschärfung des Fahrverbots geplant. Dann gilt das Fahrverbot auch für Fahrzeug der obengenannten Kategorien der Euroabgasklasse 5  sowie für Kleinkrafträder und Motoroller bzw. Motorräder der Fahrzeugklassen L1, L2 mit Dieselmotoren sowie mit Benzinmotoren der Euroabgasklassen 0 bis 4. Für Krafträder und Motorräder Fahrzeugkategorien L3 bis L5 gilt für Dieselmotoren ein Fahrverbot ab 2025. Für Benzinbetriebenen Fahrzeuge dieser Kategorien gilt ab 2027 ein Fahrverbot der Abgasklassen Euro 0 bis 3. Für Krafträder der Fahrzeugkategorien L6-L7 gilt ab 2027 ein Fahrverbot für Dieselmotoren, für Benzinmotoren sollten ersten Fahrverbote erst 2028 greifen. Die Beschränkungen für Benzinmotoren gelten auch für einrädrige Kfz mit Hybrid-, LPG- oder CNG-Antrieb. Für Fahrzeuge, die ab 2025 neu von den Fahrverboten betroffen sind, ist beim 1. Verstoß eine Verwarnung und erst ab dem 2. Verstoß eine Geldbuße vorgesehen. 

 

Für Fahrzeuge, für die ein Fahrverbot in der LEZ besteht, kann bis zu 24-mal im Jahr ein Tagespass, der zur Einfahrt am gewählten Tag und dem Folgetag bis 6 Uhr berechtigt, online unter https://lez.brussels/mytax/de/day-pass-info gelöst werden. Der Tagespass kostet für Mopeds und Motorräder EUR 20,- für Pkw und Busse EUR 35,- sowie für Lkw EUR 50,-.

 

 

Antwerpen https://www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ

 

Zur Umweltzone gehören die Innenstadt von Antwerpen sowie ein Teil des Stadtviertels Linkeroever. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12 und A14 sowie das Hafengebiet.

Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG- und LPG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 5 (unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind). Für Diesel-Fahrzeuge mit der Euroabgasnormen 3 und 4 kann eine temporäre Ausnahmegenehmigung  online erworben. Diese kann für 1 Woche, 1 Monat, 4 Monate oder 1 Jahr erworben werden.  Es gibt drei Tarifarten (einfach, ermäßigt und erhöht). Die Preise staffeln sich nach Fahrzeugkategorie und Länge der Ausnahmegenehmigung und Beginn mit  EUR 20,- (1 Woche ermäßigter Tarife Kategorie M1) bis zu  EUR 1.760,- (1 Jahr erhöhter Tarif Kategorie N1)

Für betroffenen Fahrzeuge kann bis zu 12 mal im Jahr ein Tagesticket um EUR 35,- gelöst werden. Mit diesem Ticket kann am gewählten Tag und bis 6 Uhr am folgenden Tag in die Umweltzone eingefahren werden.

Alle berechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen sich kostenlos online unter https://www.slimnaarantwerpen.be/de/lez/registrierung/uberblick-registrierung  registrieren.

Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen Strafen von EUR 150,- (bei Erstverstoß) bis zu  EUR 350,- (ab dem dritten Verstoß).

 

Gent - https://stad.gent/de/umweltzone-gent/wo-befindet-sich-die-umweltzone-genau

 

Zur Umweltzone gehören die Stadtgebiete innerhalb der Ringstraße R40. Die Ringstraße R40 gehört ebenso wenig zur Umweltzone wie die N430 sowie einige Zufahrtstraße zur Großparkplätzen rund um die Innenstadt.

Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot  für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG- und LPG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 und 1 sowie für Fahrzeug mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 4 (unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind). Für Dieselfahrzeugen mit der Euro-Abgasklasse 4 kann ebenso wie für Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre, und spezifische Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung für 1 Woche, 1 Monat, 4 Monate oder 1 Jahr gekauft werden. Die Preise schwanken zwischen EUR 10,- (1 Woche Pkw mit ermäßigtem Tarif) und EUR 1.720,- (1 Jahr Traktoren mit erhöhtem Tarif). Für alle anderen vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge kann bis zu 12-mal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von  EUR 35,- erworben werden.

Für berechtigte Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, ist eine Online-Registrierung unter https://lez.stad.gent/de/flows/controleertoegang erforderlich.

 

Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Missachtung des Fahrverbots oder fehlender Online-Registrierung droht eine Strafe in Höhe von EUR 150,-.

 

Wallonien - https://www.wallonair.be/fr/en-savoir-plus/projets/174-projet-zbe.html 

 

 Wallonische Gemeinden können seit 2020 Umweltzonen auf ihren Territorien bestimmen und bestimmten Fahrzeugtypen den Zugang untersagen. Ab 1. Jänner 2025 wird ganz Wallonien zu einer Umweltzone mit Einschränkungen. Mehr Infos auf: www.urbanaccessregulations.eu